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Gesetzgebung und Verwaltung - Arzneibuch

GesundheitsrechtGerhard Aigner, Helmut SchwambergerRdM 2008/9RdM 2008, 23 Heft 1 v. 1.2.2008

Zusammenfassung: Durch BGBl II 2007/307 wurde eine auf § 2 ArzneibuchG gestützte V des BMGFJ kundgemacht. Damit wurde die deutschsprachige Fassung des siebenten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch in Kraft gesetzt.

Schlagwörter:

Nachtrag zum Arzneibuch, BGBl II 2007/307;

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