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Disziplinarrecht - Beeinträchtigung des Standesansehenss durch Geldzuwendungen mit wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen

ÄrzterechtJohannes W. Steiner (Bearb.)RdM 2007/108RdM 2007, 157 - 158 Heft 5 v. 1.10.2007

Zusammenfassung: Der Disziplinarrat qualifiziert die verfahrensgegenständlichen Geldüberweisungen eines Arztes an ein Informationsbüro als Beteiligung an einem wettbewerbsverzerrenden Verhalten und betont die Standeswidrigkeit dieser Vorgangssweise.

Rechtsgrundlagen: § 136 Abs 1 Z 1 ÄrzteG

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