Zusammenfassung: Der Autor verweist darauf, dass Gesundheitsleistungen derzeit nicht vom Geltungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie umfasst sind, nimmt zur Maßgeblichkeit der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit für Gesundheitsdienstleistungen Stellung und informiert über die von der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament angestreben Implementierung eines sektorspezifischen Gemeinschaftsrahmens zum Aufbau eines funktionsfähigen Binnenmarkts für Gesundheitsdienstleistungen.