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Disziplinarrecht - Gewissenhafte Betreuung des Patienten; Verwechslung von Blutgruppen

MedizinJohannes W. SteinerRdM 2007/60RdM 2007, 95 Heft 3 v. 1.6.2007

Zusammenfassung: Der Disziplinarrat der ÖAK konkretisiert die Sorgfaltspflichten bei Bluttransfusionen und erläutert, dass die Verwechslung von Blutgruppen dem Gebot der Gewissenhaftigkeit widerspricht.

Rechtsgrundlagen: § 49 Abs 1 ÄrzteG; § 136 Abs 1 Z 1 und 2 ÄrzteG

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