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Rechtsprechung - Wohlfahrtsfonds - Begriff der „ärztlichen Tätigkeit“

MedizinChristian KopetzkiRdM 2007/56RdM 2007, 85 - 86 Heft 3 v. 1.6.2007

§ 2 Abs 2 ÄrzteG; § 109 ÄrzteG; § 31 Abs 1 UG 2002

Eine Forschungs- und Lehrtätigkeit im Bereich der medizinischen Chemie und Biochemie, sohin im nichtklnischen Bereich, ist nicht als ärztliche Tätigkeit iSd § 2 Abs 2 ÄrzteG zu qualifizieren; eine Beitragspflicht zum Wohlfahrtsfonds besteht daher nicht.

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