Zusammenfassung: Der Autor behandelt in seinem Beitrag die Frage, ob die Erfassung eines Generikums im Erstattungskodex eine entsprechende Herabsetzung des Preises des Originalprodukts erfordert. In diesem Zusammenhang erläutert Krammer auch, ob das AVG vom Hauptverband der österreichischen sozialversicherungsträger zugrundezulegen ist und legt einen Schwerpunkt auf die Frage, ob die in § 1 der ökonomischen Beurteilungskriterien normierte Preissenkungspflicht Bindungswirkung für den Hauptverband entfaltet.