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Begründung der Entscheidung des Hauptverbands

SozialversicherungsrechtRdM 2006/129RdM 2006, 191 - 193 Heft 6 v. 1.12.2006

Zusammenfassung: Eine nachträgliche Begründung der Entscheidung des Hauptverbands im Beschwerdeverfahren widerspricht dem Neuerungsverbot und erlangt daher keine Beachtlichkeit.

Rechtsgrundlagen: § 353i Abs 3 ASVG; § 23 Abs 2 Z 5 VO-KO; § 23 Abs 2 Z 6 VO-KO

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