vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Führung des Titels " Primar"

ÄrzterechtChristian Kopetzki (Bearb)RdM 2006/113RdM 2006, 155 - 158 Heft 5 v. 1.10.2006

§ 1 UWG; § 94 Abs 1 ÄrzteG; § 43 Abs 6 ÄrzteG; § 2a KaKuG; § 3 oö KAG; § 7 Abs 1 Z 7 oö KAG

Der Schlichtungsausschuss der Ärztekammer besitzt für Rechtsstreitigkeiten zwischen der Ärztekammer und einem Kammerangehörigen keine Prüfungskompetenz.Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung " Primarius" setzt die Leitung einer sanitätsbehördlich bewilligten Krankenabteilung voraus.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!