Zusammenfassung: Übersicht über die maßgeblichen Inhaltes des Anti-Doping-Bundesgesetzes, in der ua auch Ärzte und Physiotherapeuten als Betreuungspersonen qualifiziert und dem Fairnessgrundsatz unterstellt werden.
Rechtsgrundlagen: BSFG; § 5a AMG; Anti-Doping-BG, BGBl I 2006/64