Zusammenfassung: Der Autor behandelt in seinem Beitrag die Frage, ob bzw in welchem Ausmaß der Gesetzgeber zur gesetzlichen Intervention legitimiert ist, wenn sich Vertragsärzte und Krankenversicherungsträger in privatautonomer Weise nicht über die Gestaltung ihrer Vertragsbeziehungen einigen können. Dabei weist er darauf hin, dass auch hier der Gleichheitsgrundsatz als maßgeblicher Prüfungsmaßstab zu berücksichtigen ist.