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Gesetzgebung und Verwaltung (bearbeitet von Gerhard Aigner und Helmut Schwamberger) Eignung von Vereinen zur Namhaftmachung von Sachwaltern und Patientenanwälten

GesundheitsrechtRdM 2005/74RdM 2005, 119 Heft 4 v. 1.8.2005

Zusammenfassung: Information über eine Verordnung, die den Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft sowie das Institut für Sozialdienste zur Namhaftmachung von Sachwaltern und Patientenanwätlten legitimiert.

Rechtsgrundlagen: § 1 VSPAG; § 2 VSPAG; § 13 UbG

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