§ 1 AusbVorbG; § 879 ABGB
Die inhaltliche Gestaltung des Ausbildungsvertrags, der die Ausübungsbefugnis als Heilpraktiker in Österreich vorspiegelt oder Unklarheiten darüber entstehen lässt, hat die Nichtigkeit der Verträge unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zur Folge.