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Gesetzgebung und Verwaltung bearbeitet von Gerhard Aigner und Helmut Schwamberger Telekommunikation

GesundheitsrechtRdM 2005/34RdM 2005, 51 Heft 2 v. 1.3.2005

Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über eine Rechtsänderung im TKG, wonach ua Rettungsdienste und Sicherheitskräfte nicht mehr zur Entrichtung von Telefongebühren verpflichtet sind.

Rechtsgrundlagen: § 82 Abs 2 TKG 2003

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