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Gesetzgebung und Verwaltung bearbeitet von Gerhard Aigner und Helmut Schwamberger Arzneibuch

GesundheitsrechtRdM 2005/37RdM 2005, 52 Heft 2 v. 1.3.2005

Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über die Inkraftsetzung der deutschen Fassung des siebenten Nachtrags zum europäischen Arzneibuch.

Rechtsgrundlagen: § 2 ArzneibuchG

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