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Gesetzgebung und Verwaltung bearbeitet von Gerhard Aigner und Helmut Schwamberger

GesundheitsrechtRdM 2005/7RdM 2005, 22 Heft 1 v. 2.1.2005

Zusammenfassung: Information über die geplante Novellierung der Blutspenderverordnung.

Rechtsgrundlagen: § 21 BlutsicherheitsG

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