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Rechtsprechung bearbeitet von Christian Kopetzki

GesundheitsrechtRdM 2004/124RdM 2004, 188 - 190 Heft 6 v. 1.12.2004

§ 1293 ABGB; § 51 Abs 1 ÄrzteG 1998; § 10 Abs 1 Z 2 KAKuG

Der OGH nimmt zur Reichweite der ärztlichen Aufklärungspflicht anlässlich einer Hammerzehenoperation Stellung, wenn die Patientin bereits anlässlich einer gleichartigen Operation am anderen Fuß hinreichend über allfällige Risiken aufgeklärt wurde.

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