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Gesetzgebung und Verwaltung bearbeitet von Gerhard Aigner und Helmut Schwamberger

GesundheitsrechtRdM 2004/92RdM 2004, 150 Heft 5 v. 1.10.2004

Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über das Inkrafttreten der Standard- und Musterverordnung 2004 und zeigt, welche aus medizinrechtlicher Perspektive relevante Standardanwendungen keiner Anzeigepflicht unterliegen.

Rechtsgrundlagen: StMV 2004; § 17 Abs 2 Z 6 DSG 2000; ECG

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