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Gesetzgebung und Verwaltung bearbeitet von Gerhard Aigner und Helmut Schwamberger

GesundheitsrechtRdM 2004/88RdM 2004, 146 - 149 Heft 5 v. 1.10.2004

Zusammenfassung: In dem Beitrag wird der Kreis jener Personen definiert, die die Einwilligung zu psychotherapeutischen Behandlungen minderjähriger Personen erteilen müssen bzw können.

Rechtsgrundlagen: § 146c ABGB

Stichworte: GZ 22.500/185-I/B/7/02

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