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Rechtsprechung bearbeitet von Christian Kopetzki

GesundheitsrechtRdM 2004/76RdM 2004, 117 - 119 Heft 4 v. 1.8.2004

§ 2 Abs 2 MTD-G; § 2 Abs 1 Z 11 GewO

Die analytische Untersuchung von Blut- und Harnproben ist als Teil des medizinisch-technischen Dienstes zu qualifizieren und daher nicht vom Geltungsbereich der Gewerbeordnung umfasst.

OGH 10.02.2004, 4 Ob 17/04k

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