§ 2 Abs 2 MTD-G; § 2 Abs 1 Z 11 GewO
Die analytische Untersuchung von Blut- und Harnproben ist als Teil des medizinisch-technischen Dienstes zu qualifizieren und daher nicht vom Geltungsbereich der Gewerbeordnung umfasst.
OGH 10.02.2004, 4 Ob 17/04k
§ 2 Abs 2 MTD-G; § 2 Abs 1 Z 11 GewO
Die analytische Untersuchung von Blut- und Harnproben ist als Teil des medizinisch-technischen Dienstes zu qualifizieren und daher nicht vom Geltungsbereich der Gewerbeordnung umfasst.
OGH 10.02.2004, 4 Ob 17/04k