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Disziplinarrecht bearbeitet von Johannes W. Steiner

GesundheitsrechtRdM 2004/55RdM 2004, 92 - 93 Heft 3 v. 1.6.2004

§ 2 Abs 2 ÄrzteG; § 136 Abs 2 Z 2 ÄrzteG; § 139 Abs 1 Z 3 ÄrzteG; § 139 Abs 1 Z 4 ÄrzteG

Der VfGH prüft die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Disziplinarsenats, in dem dieser Streichung aus der Ärzteliste wegen Missachtung des befristeten Ausübungsverbots wegen "Handauflegens" verfügte und stellt eine Verletzung des Gleichheitssatzes fest.

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