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UHK, 20.11.2003, 3/0-UHK/03 und 4/0-UHK/03 (Gesundheitsrecht)

GesundheitsrechtKurt Kirchbacher (Glosse)RdM 2004/58RdM 2004, 95 Heft 3 v. 1.6.2004

Zusammenfassung: Übermittlungen des Hauptverbands mittels Telefax erfordern eine Verfahrensbestimmung gemäß § 1 Abs 2 ZustellG, um die Formalerfordernisse für Zustellungen zu erfüllen.

UHK, 20.11.2003, 3/0-UHK/03 und 4/0-UHK/03

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 ZustellG; § 12 Abs 1 VO-HMV; § 351g Abs 1 ASVG

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