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OGH 23.10.2003, 6 Ob 303/02f (Gesundheitsrecht)

GesundheitsrechtAndreas Kletecka (Glosse)RdM 2004/36RdM 2004, 50 - 57 Heft 2 v. 1.3.2004

§ 97 StGB; § 1304 ABGB

Der OGH verneint im konkreten Fall die Haftung des Arztes für den Unterhaltsmehraufwand für ein Kind, das mit einer Erbkrankheit zur Welt gekommen ist.

OGH 23.10.2003, 6 Ob 303/02f

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