Zusammenfassung: Hier wird erklärt, was der Begriff "Ruhepause" bedeutet und nach welchen zeitlichen Abständen ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine Ruhepause hat. Die österreichische Ruhepausenregelung gem. §6 Abs. 1 KA-AZG ist mit der EU- Arbeitszeitrichtlinie vereinbar.
Rechtsgrundlagen: §6 KA-AZG; Art. 17 EU-Arbeitszeitrichtlinie 93/104; §26 AZG