Zusammenfassung: Der Autor setzt sich mit der Problematik auseinader, die sich ergibt, wenn ein Dienstnehmer nebenbei auch Standespolitiker ist. Dabei wird die Stellung der Ärztekammerfunktionäre die gleichzeitig auch Dienstnehmer sind, unter dem Aspekt des Benachteiligungsverbots erörtert. Weitere Problempunkte wären die Entgeltfortzahlung bei Ausübung seines Mandats und der sogenannte Motivationskündigungsschutz.