Zusammenfassung: Aufgrund des Kinderrechtsänderungsgesetztes 2001 ist es nun möglich, dass ein einsichts- und urteilsfähiger Minderjähriger, der mit dem HIV- Virus infiziert ist, selbst, das heisst, ohne zusätzlicher Zustimmung der Eltern, in eine postexpositionelle Therapie einwilligen kann.
BMSG, 23.12.2002, GZ 211.596/0-VI/C/15/02