Art 3 lit h RL Arzt und Öffentlichkeit; § 53 ÄrzteG; Art 10 Abs 1 MRK
Der VfGH nimmt zum Spannungsfeld zwischen ärztlichen Werbeverboten und dem Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit Stellung und erläutert, dass die Versendung von Postwurfsendungen zum Ziel der Anpreisung von Preisnachlässen als standeswidrige Werbemaßnahme eines Arztes zu qualifizieren it.