vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Der Entschädigungsfonds gem § 27a Abs 5 und Abs 6 Krankenanstaltengesetz

GesundheitsrechtWolfgang KossakRdM 2002/25RdM 2002, 110 - 115 Heft 4 v. 1.8.2002

Zusammenfassung: Der Autor setzt sich mit dem in § 27a Abs 5 und Abs 6 KAG normierten Entschädigungsfonds und mit der Umsetzung der Entschädigungsbestimmung in den Ländern kritisch auseinander. Kernpunkt des Beitrags bildet dabei die Frage, ob § 27a Abs 5 und 6 KAG eine Festlegung von Schadenersatzforderungen vorsieht oder nur als eine Kostenausgleichsbestimmung ohne Anspruchsgrundlage für die Patienten zu qualifizieren ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!