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Krankenanstalten

GesundheitsrechtGerhard Aigner; Helmut SchwambergerRdM 2002/37RdM 2002, 123 Heft 4 v. 1.8.2002

Zusammenfassung: Information über Rechtsänderungen im Krankenanstaltengesetz, die ua auch eine Entsendung eines Behindertenvertreters in die Ethikkommission vorsehen.

Rechtsgrundlagen: § 27a Abs 5 KAG

Stichworte: Kundmachung in BGB I 2002/90

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