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Österr. Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit

GesundheitsrechtGerhard Aigner; Helmut SchwambergerRdM 2002/18RdM 2002, 87 Heft 3 v. 1.6.2002

Zusammenfassung: Information über Rechtsänderungen im KAG und Behördenüberleitungsgesetz, die ua klarstellen, dass die österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit nicht als Krankenanstalt zu qualifizieren ist.

Rechtsgrundlagen: § 1 KAG; § 2 Abs 2 lit d KAG neu; BehördenüberleitungsG

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