§ 1293 ABGB; § 1295 ABGB; § 1313a ABGB
Der OGH nimmt zu den Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten des Krankenhausträgers Stellung und prüft, ob der Rechtsträger einer Krankenanstalt für Verletzungen einer Patientin, die durch eine umstürzende Stehlampe entstanden sind, haftungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann.