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Aufbewahrung von Tumormaterial

GesundheitsrechtGerhard AignerRdM 2002, 49 Heft 2 v. 1.3.2002

Zusammenfassung: Das BMSG nimmt Stellung zur Frage, ob Krankenanstalten eine Aufbewahrungspflicht bezüglich Tumormaterial trifft. Weiters setzt sich das BMSG mit der Zulässigkeit der Bereitstellung des Tumormaterials zu wissenschaftlichen Zwecken auseinander.

Stichworte: BMSG, GZ 21.600/5-VIII/D/5/02

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