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Entscheidung - Disziplinarsenat der ÖÄK beim BMSG, 22.01.2001, Ds 7/2000

GesundheitsrechtRdM 2002/6RdM 2002, 31 - 32 Heft 1 v. 1.1.2002

Zusammenfassung: Der Disziplinarsenat prüft die disziplinarrechtliche Verantwortlichkeit eines Arztes, der die Offenlegung einer Krankenakte im Rahmen polizeilicher Erhebungen verweigert.

Disziplinarsenat der ÖÄK beim BMSG, 22.01.2001,Ds 7/2000

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