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Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen

GesundheitsrechtHelmut SchwambergerRdM 2002, 17 Heft 1 v. 1.1.2002

Zusammenfassung: Information über die Anwendungsbereiche und die Zielsetzung des Bundesgesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen.

Rechtsgrundlagen: FTEG

Stichworte: BGBl I 2001/134

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