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Entscheidung - OGH 08.03.2001, 8 Ob 33/01p

GesundheitsrechtRdM 2002/3RdM 2002, 26 - 27 Heft 1 v. 1.1.2002

§ 1293 ABGB; § 1295 ABGB

Die ärztliche Aufklärungspflicht anlässlich der Extraktion eines Weisheitszahn umfasst auch die gebotene Information über eine potentielle Verletzung des nervus lingualis.

OGH 08.03.2001, 8 Ob 33/01p

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