Zusammenfassung: Information über eine geplante Rechtsänderung im ASVG, wonach Honorarzahlungen von Sonderklassepatienten an ÄrzteG nicht mehr als Entgeltbestandteil qualifiziert werden sollen.
Rechtsgrundlagen: § 49 Abs 3 Z 26 ASVG
Stichworte: GZ 21.119/44-1/01