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Novelle zum UOG 1993

GesundheitsrechtGerhard AignerRdM 2001, 144 Heft 5 v. 1.10.2001

Zusammenfassung: Information über Rechtsänderungen im UOG, die ua vorsehen, dass die Tätigkeit von Bundesbedienstenten an medizinischen Fakultäten kein Dienstverhältnis zum Anstaltsträger begründen.

Rechtsgrundlagen: § 63 Abs 3 UOG

Stichworte: BGBl I 2001/13

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