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Entscheidung - OGH 25.05.2000, 1 Ob 341/99z

GesundheitsrechtRdM 2001/23RdM 2001, 153 - 155 Heft 5 v. 1.10.2001

§ 54 ÄrzteG; § 78 AußStrG; § 128 AußStrG; § 9 KAG; § 20 nö KAG; § 21 ABGB; § 16 ABGB

Der Verlassenschaftskurator ist nicht berechtigt, die Einsichtnahme in die Krankenakte des Verstorbenen zu genehmigen oder Ärzte in einem Erbrechtsstreit von ihrer Schweigepflicht zu entbinden.

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