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Entwurf einer Novelle zum Kraftfahrgesetz 1967 (21. KFG-Novelle)

GesundheitsrechtGerhard AignerRdM 2001, 124 Heft 4 v. 1.8.2001

Zusammenfassung: Informationen über Rechtsänderungen im KFG, die ua eine Blaulichtgenehmigung für Fachärzte in Rufbereitschaft und Hebammen vorsehen.

Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 5 KFG

Stichworte: GZ 170.027/12-II/B/7/01

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