Zusammenfassung: Information über eine Rechtsänderung im StGB, die nunmehr gewährleistet, dass die anonyme Ablegung eines Kindes in einer Babyklappe keine strafrechtlichen Sanktionen nach sich zieht.
Rechtsgrundlagen: § 197 StGB aF; § 82 StGB; § 195 StGB
Stichworte: BGBL I 2001/19