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Novelle zum StGB - Babyklappe

GesundheitsrechtGerhard AignerRdM 2001, 87 Heft 3 v. 1.6.2001

Zusammenfassung: Information über eine Rechtsänderung im StGB, die nunmehr gewährleistet, dass die anonyme Ablegung eines Kindes in einer Babyklappe keine strafrechtlichen Sanktionen nach sich zieht.

Rechtsgrundlagen: § 197 StGB aF; § 82 StGB; § 195 StGB

Stichworte: BGBL I 2001/19

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