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Entscheidung - OGH 07.12.2000, 2 Ob 317/00g

GesundheitsrechtRdM 2001/15RdM 2001, 92 - 93 Heft 3 v. 1.6.2001

§ 1293 ABGB; §1295 ABGB

Sofern eine Fruchtwasseruntersuchung trotz ärztlicher Aufklärung über die Aussagekraft derartiger Untersuchungen auf Wunsch der Eltern nicht durchgeführt wurde, kann der Arzt für Schäden des Kindes bzw für "unerwünschte Geburten" haftungsrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden.

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