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Entscheidung - Disziplinarsenat der ÖAK beim BMAGS, 09.10.2000, Ds 6/1999

GesundheitsrechtRdM 2001/5RdM 2001, 28 - 29 Heft 1 v. 1.1.2001

Zusammenfassung: Das ÄrzteG ermöglicht die Uneinbringlichkeitserklärung der Verfahrenskosten eines Disziplinarverfahrens nicht.

Disziplinarsenat der ÖAK beim BMAGS, 09.10.2000,Ds 6/1999

Rechtsgrundlagen: § 163 ÄrzteG 1998; § 179 ÄrzteG 1998; § 391 StPO

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