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Aufbewahrung von Röntgenbildern

GesundheitsrechtGerhard AignerRdM 2000, 180 Heft 6 v. 1.12.2000

Zusammenfassung: Auszüge eines Informationsschreibens des BMSG, in dem dieses zur Aufbewahrungspflicht von Röntgenbildern, zur Bestimmung des Eigentums an Röntgenaufnahmen sowie zu den Einsichtnahmerechten der Patienten Stellung genommen hat.

OGH 23.05.1984, SZ 57/98

Rechtsgrundlagen: § 51 Abs 3 ÄrzteG 1998

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