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Entscheidung - Disziplinarsenat der ÖAK beim BMAGS, 29.06.1999, Des 5/1999

GesundheitsrechtRdM 2000/9RdM 2000, 94 - 96 Heft 3 v. 1.6.2000

Zusammenfassung: Der Disziplinarsenat nimmt zu den Voraussetzungen und Rechtswirkungen der Anfechtung einer einstweiligen Maßnahme nach dem ÄrzteG Stellung und prüft, ob diese auch bei Nichteinräumung von Stellungnahmerechten an den Beschuldigten zulässigerweise angeordnet werden darf.

Disziplinarsenat der ÖAK beim BMAGS, 29.06.1999, Des 5/1999

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