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Entwurf einer Verordnung über die Ausbildung im kardiotechnischen Dienst (Kardiotechniker-Ausbildungsverordnung - KT-AV)

GesundheitsrechtGerhard AignerRdM 2000, 58 Heft 2 v. 1.3.2000

Zusammenfassung: Kurzbeschreibung des Inhalts eines Verordnungsentwurfs bezüglich der Ausbildung von Kardiotechnikern.

Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 8 KardiotechnikerG; § 32 KardiotechnikerG; KT-AV

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