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Entscheidung - BSK, 27.10.1999, R 12-BSK/98-8

GesundheitsrechtRdM 2000/3RdM 2000, 31 - 32 Heft 1 v. 1.1.2000

Zusammenfassung: Bei Kündigung des kurativen Einzelvertrags durch den Vertragsarzt behält der Vorsorgeuntersuchungseinzelvertrag seine Rechtsgültigkeit; § 23 Abs 5 VU-GV ist als nichtig zu qualifizieren.

BSK, 27.10.1999, R 12-BSK/98-8

Rechtsgrundlagen: § 343 ASVG; § 343a ASVG; § 23 Abs 5 VU-GV

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