Der Beitrag untersucht den strafrechtlichen Schutz des Vermögens von Privatstiftungen und widmet sich der Frage, ob bei Privatstiftungen wirtschaftlich Berechtigte iSd § 153 StGB vorliegen können. Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen einer Einwilligung wirtschaftlich Berechtigter auf den Tatbestand der Untreue.

