Der Beitrag analysiert die Auswirkungen des ErbRÄG 2015 auf gesellschaftsvertragliche Nachfolgeklauseln im Todesfall und widmet sich insb deren Qualifikation als entgeltliche oder unentgeltliche Vereinbarungen. Anknüpfend an eine aktuelle Entscheidung des OLG Wien werden die daraus resultierenden gesellschafts- und erbrechtlichen Konsequenzen näher beleuchtet.

