Mit dem AußStrG 2005 wurde das Verfahren außer Streitsachen in Österreich vor nunmehr zwei Jahrzehnten grundlegend neu gestaltet. Dies bietet Anlass, Bilanz zu ziehen: Konnten die mit der Reform verfolgten Ziele erreicht werden? Wie bewährt sich das AußStrG in der gerichtlichen Praxis und welcher Weiterentwicklungsbedarf zeichnet sich für die Zukunft ab?

