Der Beschluss des OLG Wien wirft eine zentrale Frage des noch jungen FlexKapG-Rechts auf: Darf die Umwandlung klassischer Geschäftsanteile in Unternehmenswert-Anteile (UWA) mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung untersagt werden - oder gebietet gerade die Satzungsautonomie ihre Zulässigkeit?

