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Erbhof: Ehegatten als Anerben - maßgeblicher Zeitpunkt

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Gerold Maximilian OberhumerRdFU 2026/9 Heft 1 v. 13.3.2026

AnerbenG: § 8 Abs 1 Z 1

Eine die (teilweise) Anwendung des AnerbenG eröffnende Einsetzung von Ehegatten iSd § 8 Abs 1 Z 1 AnerbenG liegt vor, wenn die letztwillig Bedachten im Zeitpunkt der Entscheidung über die Erbhofeigenschaft und den Übernahmspreis miteinander verheiratet sind.

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